Montag, 20. Februar 2012

Rechtsberatungsgesetz und Rechtediensleistungsgesetz nichtig


Quelle: http://www.youtube.com/user/Parteienallianz

Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte
Vom 19. Dezember 1966
(BGBl. 1973 II S. 1534)


Artikel 14 Abs. 3 Ziff. d
(3) Jeder wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte hat in gleicher Weise im Verfahren Anspruch auf
folgende Mindestgarantien:
d) er hat das Recht, bei der Verhandlung anwesend zu sein und sich selbst zu verteidigen oder durch
einen Verteidiger seiner Wahl verteidigen zu lassen;

Artikel 16
Jedermann hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.

Artikel 25 GG und Artikel 4 Weimarer Verfassung
Völkerrecht hat Vorrang vor dem deutschen Recht!

Jeder kann sich selbst vertreten oder denjenigen beauftragen den er einsetzen will für sich, um seine Rechte wahrzunehmen!